§§15a und 15b EStG Berücksichtigung
Eine ggf. erforderliche Ermittlung eines Korrekturbetrags i.S.d. §§ 15a oder 15b EStG wird vom Programm (nach der Erfassung der erforderlichen Eckdaten) automatisch durchgeführt und bei der Ermittlung des entsprechenden Gewinnanteils natürlich berücksichtigt.
Detailberechnungen
Neben der detaillierten Berechnungs-Übersicht für jeden Gesellschafter stehen bei Bedarf noch folgende Detailberechnungen zur Verfügung:
- Anlage EÜR – Zeigt die Ermittlung des Gewinns.
- Anlagen Vermietung und Verpachtung – Zeigt eine eigene
Übersicht für jedes Objekt.
Werden mehrere Anlagen V erfasst, so bietet eine detaillierte Zusammenfassung einen guten Überblick über sämtliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.